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Bewohnerparkausweis in Stuttgart: Kosten, Antrag und Sonderfälle

Mobilität im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Wer in Stuttgart in einem Bewohnerparkgebiet wohnt, kann für 55 Euro im Jahr vor der Haustür parken. Hier steht, wer den Ausweis bekommt, wie der Antrag online in wenigen Minuten klappt und was für Carsharing-Nutzer gilt.

Auf einen Blick

Kosten
55 Euro für 12 Monate, 27,50 Euro für 6 Monate
Wo
Online oder im Bürgerbüro
Dauer
Online: Bearbeitung meist in 3 Werktagen, Post bis zu 2 Wochen
Gilt für
Bis zu 3 Fahrzeuge auf einem Ausweis
Auto wird in einer Wohnstraße geparkt
Endlich ein Platz vor der Haustür, und zwar ganz legal.Foto: FOTO-02A

Wer einen Bewohnerparkausweis bekommt

Du bekommst ihn, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  • Du bist mit Hauptwohnsitz in einem Stuttgarter Bewohnerparkgebiet gemeldet.
  • Das Auto ist auf dich zugelassen oder du nutzt es nachweislich dauerhaft.
  • Du hast keinen eigenen oder gemieteten Stellplatz und keine Garage.

Der Ausweis erlaubt dir, im ausgewiesenen Gebiet auf Anwohnerparkplätzen ohne Gebühr zu parken, auf Kurzzeitparkplätzen nur im ausgeschilderten Zeitfenster. Welche Gebiete es gibt, zeigt die Stadt auf ihrer Übersicht zum Parkraummanagement.

So beantragst du ihn

  1. Online-Antrag stellen

    Am schnellsten geht es über den Online-Service der Stadt. Das klappt für Erstantrag, Verlängerung, Änderung und Verlust. Bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte.

  2. Fahrzeug gehört jemand anderem?

    Dann lädst du die vom Halter unterschriebene Nutzungsüberlassungserklärung hoch. Das Formular gibt es als PDF bei der Stadt.

  3. Bestätigungsmail ausdrucken

    Bis der Ausweis per Post kommt, kann es bis zu zwei Wochen dauern. Sobald du die Versandbestätigung per E-Mail hast, druckst du sie komplett aus und legst sie hinter die Windschutzscheibe. So vermeidest du Strafzettel.

  4. E-Mail-Adresse angeben

    Dann erinnert dich die Stadt sechs Wochen vor Ablauf per Mail und schickt den direkten Link zur Verlängerung mit.

Im Bürgerbüro bekommst du den Ausweis sofort, zum Beispiel direkt bei der Ummeldung. Mitbringen: Ausweis, Fahrzeugschein und, falls vorhanden, den alten Parkausweis.

Schild für Bewohnerparken
Bewohnerparken erkennst du am Schild mit Zonenbuchstaben.Foto: FOTO-02B

Sonderfälle

  • Du wohnst in der Gebührenzone Stuttgart-City: Hier gilt der normale Bewohnerparkausweis nicht. Du brauchst eine eigene Ausnahmegenehmigung. Sie kostet 150 Euro im Jahr für abends und nachts oder 400 Euro rund um die Uhr und wird beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt, nicht im Bürgerbüro.
  • Ausländisches Kennzeichen: Das geht nur persönlich in bestimmten Bürgerbüros, unter anderem Mitte, Ost, Süd, West, Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen und Zuffenhausen.
  • Nur Nebenwohnsitz oder wechselnde Kennzeichen: In begründeten Ausnahmen möglich. Dafür schreibst du an parkraummanagement@stuttgart.de.
  • Mehrere Autos: Jede Person bekommt nur einen Ausweis, darauf passen aber bis zu drei Kennzeichen.

Daran scheitern viele

  • Einen Antrag stellen, obwohl du einen Stellplatz hast. Dann gibt es keinen Anspruch.
  • Denken, der Ausweis gilt überall. Er gilt nur in deinem eigenen Parkgebiet.
  • Die Verlängerung zu spät stellen. Folgeanträge gehen schon sechs Wochen vor Ablauf.
  • Ohne Ausweis oder ausgedruckte Bestätigung parken, weil die Post noch nicht da ist.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.