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Auto abgeschleppt in Stuttgart: Was jetzt zu tun ist

Mobilität im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Das Auto ist weg und es war kein Dieb? Dann wurde es vermutlich abgeschleppt. So findest du es in Stuttgart wieder, das kostet es, und hier wird besonders schnell abgeschleppt.

Auf einen Blick

Auto weg?
Polizei anrufen: 0711 8990-0
Gebühr der Stadt
95 bis 180 Euro
Abschleppkosten
Mindestens 187,43 Euro
Bescheid
Kommt 4 bis 8 Wochen später
Leere Parklücke am Straßenrand
Auto weg? Erst mal tief durchatmen und anrufen.Foto: FOTO-24A

Erst mal: Wo ist das Auto?

  1. Polizei anrufen

    Steht dein Auto nicht mehr da, wo du es abgestellt hast, ruf die Polizei unter 0711 8990-0 an. Sie sagt dir, ob es abgeschleppt wurde und wo du es abholen kannst.

  2. Hinfahren und abholen

    Bring Ausweis, Fahrzeugschein und den Autoschlüssel mit. Wo und wie du zahlst, sagt dir die Polizei oder die Abteilung Abschleppwesen der Stadt, Telefon 0711 216-32150, täglich 6 bis 22 Uhr.

  3. Bescheid abwarten

    Die Gebühren der Stadt bekommst du per Bescheid, meist vier bis acht Wochen später. Dazu kann ein Bußgeld für das Falschparken kommen.

Was ein Abschleppen kostet

PostenBetrag
Gebühr der Stadt für das Abschleppen95 bis 180 Euro
Kosten des Abschleppunternehmensmindestens 187,43 Euro
Außendienst, Verwahrung, Bußgeldkommen je nach Fall dazu

Die Stadt sagt selbst: Rechne insgesamt mit mehreren hundert Euro. Auch wenn du noch rechtzeitig zurückkommst, bevor das Auto weg ist, zahlst du die Leerfahrt des Abschleppwagens.

Hier wird in Stuttgart besonders schnell abgeschleppt

  • In Feuerwehrzufahrten und vor Ein- und Ausfahrten
  • Auf Behindertenparkplätzen ohne Ausweis
  • Auf Geh- und Radwegen, wenn sie blockiert sind
  • In Haltverboten bei Baustellen, Umzügen oder Veranstaltungen. Stand dein Auto schon vorher legal dort, musst du die Kosten in der Regel nur tragen, wenn das Schild mindestens drei volle Tage vorher aufgestellt war
  • In Busbuchten und an Haltestellen
Mobiles Halteverbotsschild
Ein Halteverbot für einen Umzug: Hier wird schnell abgeschleppt.Foto: FOTO-24B

Daran scheitern viele

  • Das Auto als gestohlen melden, ohne erst bei der Polizei nach dem Abschleppen zu fragen.
  • Ohne Fahrzeugschein zum Abholen fahren.
  • Glauben, dass man nur das Bußgeld zahlt. Die Abschlepp- und Verwaltungskosten kommen dazu.
  • In der Feuerwehrzufahrt "nur kurz" halten.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.