Allgemeine Anzeigenbedingungen für Werbung auf EchtStuttgart
Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Anzeigenbedingungen gelten für Werbebuchungen auf echtstuttgart.de sowie für damit verbundene Werbeleistungen des Lokalteil Verlag UG (haftungsbeschränkt), insbesondere Bannerwerbung, Sponsored Articles, Social-Media-Leistungen, redaktionell gestaltete Werbeformate und sonstige Online-Werbeleistungen.
1. Vertragspartner
Vertragspartner des Auftraggebers ist:
Lokalteil Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Am Kräherwald 205B, 70193 Stuttgart
E-Mail: info@lokalteil-verlag.de
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Müller
nachfolgend „Verlag" genannt.
2. Geltungsbereich
Diese Anzeigenbedingungen gelten für alle Werbeaufträge, Anzeigenbuchungen, Sponsored Articles und sonstigen Werbeleistungen, die der Verlag im Zusammenhang mit EchtStuttgart anbietet oder erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Verlag ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen Anzeigenbedingungen.
3. Angebote, Buchungsanfrage und Vertragsschluss
Die auf der Website, in Mediadaten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen dargestellten Werbemöglichkeiten stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung zur Buchungsanfrage. Der Auftraggeber kann eine Werbebuchung per E-Mail, Formular, schriftlich oder auf sonstigem Wege beim Verlag anfragen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Buchung ausdrücklich bestätigt, insbesondere durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Rechnungsstellung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Buchungsanfragen anzunehmen.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gültigen Mediakit, der Preisliste, dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Mögliche Werbeleistungen sind insbesondere:
- Bannerwerbung auf echtstuttgart.de
- Platzierungen auf bestimmten Seiten oder in bestimmten Bereichen
- Sponsored Articles
- werbliche Erwähnungen
- Social-Media-Leistungen
- Verlinkungen auf Websites des Auftraggebers
- Reporting über die erzielte Performance
Maßgeblich ist jeweils die in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung.
5. Preise und Umsatzsteuer
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rabatte, Sonderkonditionen oder Paketpreise gelten nur für den jeweils vereinbarten Buchungsumfang und Zeitraum.
6. Laufzeit und Kündigung
Monatliche Werbepakete laufen, sofern nicht anders vereinbart, jeweils für einen Kalendermonat. Eine Mindestlaufzeit besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Monatliche Buchungen können mit einer Frist von 7 Werktagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Bei Buchungen über einen längeren Zeitraum, insbesondere bei rabattierten Gesamtbuchungen, gelten die vereinbarten Laufzeiten und Konditionen. Wird eine rabattierte Langzeitbuchung vorzeitig beendet, ist der Verlag berechtigt, bereits gewährte Rabatte für die abgelaufene Laufzeit nachzuberechnen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
7. Anlieferung von Werbemitteln
Der Auftraggeber stellt die für die Werbeleistung erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu können insbesondere gehören:
- Bannerdateien
- Logos
- Bilder
- Texte
- Links / Ziel-URLs
- gewünschte Veröffentlichungszeiträume
- Ansprechpartner für Rückfragen
- Informationen für Sponsored Articles
Werbemittel sollen spätestens 5 Werktage vor Beginn der geplanten Veröffentlichung vollständig und in geeigneter Form beim Verlag eingehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Geeignete Dateiformate, technische Anforderungen und Größen ergeben sich aus dem Mediakit, der Website oder den Vorgaben des Verlags. Gehen Werbemittel verspätet, unvollständig oder technisch ungeeignet ein, verschiebt sich der Beginn der Veröffentlichung entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Laufzeit besteht nur, wenn die Verzögerung vom Verlag zu vertreten ist.
8. Gestaltung und Änderung von Werbemitteln
Der Verlag ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Werbemittel inhaltlich, rechtlich oder gestalterisch zu prüfen. Der Verlag kann den Auftraggeber auf offensichtliche technische, gestalterische oder inhaltliche Probleme hinweisen und Anpassungen verlangen. Gestaltungsleistungen durch den Verlag, etwa die Erstellung oder Anpassung von Bannern, Texten, Bildern oder Sponsored Articles, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Vom Verlag erstellte Werbemittel, Texte oder Gestaltungen dürfen vom Auftraggeber nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
9. Sponsored Articles und werbliche Inhalte
Sponsored Articles und sonstige werbliche Inhalte werden als Werbung, Anzeige, Sponsored Article oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet. Der Verlag behält sich die redaktionelle Gestaltung, Überschrift, Bebilderung, Strukturierung und Veröffentlichung von Sponsored Articles vor. Der Auftraggeber kann Inhalte, Informationen und Wünsche für Sponsored Articles liefern. Die finale Veröffentlichung erfolgt jedoch erst nach redaktioneller Bearbeitung und Freigabe durch den Verlag. Ein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung, Platzierung, Überschrift oder Darstellung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sponsored Articles bleiben, sofern nicht anders vereinbart, dauerhaft oder bis zu einer redaktionellen Entfernung im Archiv abrufbar. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Bereithaltung besteht nicht.
10. Trennung von Werbung und Redaktion
EchtStuttgart ist ein redaktionelles Online-Angebot. Werbung und redaktionelle Inhalte werden voneinander getrennt. Werbliche Inhalte, bezahlte Beiträge, Sponsored Articles und vergleichbare Leistungen werden als solche kenntlich gemacht. Eine verdeckte Einflussnahme auf die unabhängige redaktionelle Berichterstattung ist ausgeschlossen. Aus einer Werbebuchung ergibt sich kein Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung, positive Erwähnung oder sonstige redaktionelle Behandlung außerhalb der ausdrücklich gebuchten Werbeleistung.
11. Ablehnung von Anzeigen und Werbemitteln
Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge, Anzeigen, Werbemittel, Links, Sponsored Articles oder sonstige Inhalte abzulehnen oder bereits veröffentlichte Inhalte zu entfernen, wenn diese nach Einschätzung des Verlags nicht zum Umfeld von EchtStuttgart passen oder rechtliche, technische, ethische oder redaktionelle Bedenken bestehen. Dies gilt insbesondere für Inhalte,
- die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
- die Rechte Dritter verletzen können
- die diskriminierend, beleidigend, herabwürdigend oder persönlichkeitsrechtsverletzend sind
- die jugendgefährdend, erotisch oder pornografisch sind
- die politische, weltanschauliche oder extremistische Werbung enthalten
- die unseriöse, irreführende oder aggressive Werbung darstellen
- die Glücksspiel, Wetten, Tabak, Drogen oder vergleichbare sensible Bereiche betreffen
- die dem Ansehen von EchtStuttgart oder des Verlags schaden können
Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Ablehnung im Einzelnen zu begründen. Bereits gezahlte Vergütungen werden anteilig erstattet, wenn der Verlag einen Auftrag aus Gründen ablehnt oder beendet, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind.
12. Rechte und Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere Rechte an:
- Logos, Marken, Bildern, Grafiken, Texten, Videos, Musik, Namen
- Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen
- verlinkten Zielseiten
Der Auftraggeber versichert außerdem, dass seine Werbemittel, Aussagen, Angebote und verlinkten Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Auftraggeber gelieferten oder veranlassten Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
13. Links und Zielseiten
Der Auftraggeber ist für die Inhalte verlinkter Zielseiten selbst verantwortlich. Der Verlag ist berechtigt, Links abzulehnen, zu entfernen oder zu deaktivieren, wenn die Zielseite nach Einschätzung des Verlags rechtswidrige, unseriöse, irreführende, technisch unsichere oder für EchtStuttgart unpassende Inhalte enthält. Ändert der Auftraggeber die Zielseite während der Laufzeit wesentlich, hat er den Verlag hierüber zu informieren, soweit dies die gebuchte Werbung betrifft.
14. Reichweitenangaben, Prognosen und Reporting
Reichweitenangaben, Nutzerzahlen, Seitenaufrufe, Prognosen und sonstige Leistungskennzahlen in Mediadaten, Angeboten oder Reports beruhen auf den jeweils verfügbaren Auswertungen und Erfahrungswerten. Sie stellen keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Einblendungen, Klicks, Seitenaufrufen, Nutzern, Kontakten, Leads, Verkäufen oder sonstigen Erfolgen dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Kurzfristige Schwankungen der Reichweite, technische Änderungen, saisonale Effekte oder Änderungen im Nutzerverhalten begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückzahlung oder Verlängerung der Laufzeit. Soweit ein Performance-Report vereinbart ist, erfolgt dieser in angemessener Form auf Grundlage der dem Verlag verfügbaren Daten.
15. Platzierung und technische Verfügbarkeit
Der Verlag bemüht sich, gebuchte Werbeleistungen wie vereinbart zu veröffentlichen. Eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit, Reihenfolge oder Exklusivität ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde. Technische Ausfälle, Wartungsarbeiten, kurzfristige Unterbrechungen, Störungen durch Dritte oder höhere Gewalt können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen. Bei erheblichen Ausfällen, die vom Verlag zu vertreten sind, wird der Verlag nach eigenem Ermessen eine angemessene Ersatzleistung, Verlängerung oder anteilige Gutschrift anbieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Bedingungen.
16. Rechnung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Verlag. Monatliche Werbeleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus berechnet. Einmalige Leistungen, insbesondere Sponsored Articles, werden nach Auftragsbestätigung oder nach Veröffentlichung berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, laufende oder geplante Werbeleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
17. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung vor Beginn der gebuchten Werbeleistung ist bis 7 Werktage vor dem geplanten Starttermin kostenfrei möglich, sofern noch keine individuellen Leistungen erbracht wurden. Wurden bereits individuelle Leistungen erbracht, insbesondere Konzeption, Text, Gestaltung, Recherche oder technische Einrichtung, kann der Verlag diese angemessen berechnen. Bei späterer Stornierung oder Nichtlieferung erforderlicher Werbemittel durch den Auftraggeber bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen, soweit der Verlag die Leistung bereitgehalten hat und die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
18. Änderungen während der Laufzeit
Änderungen von Werbemitteln, Links, Laufzeiten oder Platzierungen während der gebuchten Laufzeit sind nach Absprache möglich. Ein Anspruch auf jederzeitige oder kurzfristige Änderung besteht nicht. Der Verlag kann für zusätzliche Änderungs-, Gestaltungs- oder Einrichtungsleistungen eine angemessene Vergütung verlangen, wenn diese über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
19. Haftung des Verlags
Der Verlag haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, ausgebliebene Verkäufe oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
20. Datenschutz
Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten von Ansprechpartnern des Auftraggebers ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Werbeleistung sowie zur Kommunikation im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf echtstuttgart.de. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig an den Verlag übermittelt werden.
21. Vertraulichkeit
Nicht öffentlich bekannte Informationen, Preise, Sonderkonditionen, interne Abläufe oder sonstige vertrauliche Informationen, die die Parteien im Zusammenhang mit der Werbebuchung austauschen, sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Anzeigenbedingungen oder einzelner Werbeaufträge bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Sollte eine Bestimmung dieser Anzeigenbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.