Kindergeld und Elterngeld in Stuttgart: Anträge und Fristen
Nach der Geburt stehen zwei Anträge an, und bei beiden läuft eine Frist. Wir zeigen, was es gibt, wo du es beantragst und warum beim Elterngeld jede Woche zählt.
Auf einen Blick
- Kindergeld
- 259 Euro pro Kind und Monat
- Kindergeld rückwirkend
- Nur für sechs Monate
- Elterngeld
- Antrag bis Ende des 4. Lebensmonats
- Zuständig
- Familienkasse und L-Bank
Was du nach der Geburt beantragst
| Leistung | Höhe | Wo beantragen |
|---|---|---|
| Kindergeld | 259 Euro pro Kind und Monat | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit |
| Elterngeld | meist 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, 300 bis 1.800 Euro im Monat | L-Bank Baden-Württemberg |
| Kinderzuschlag | bis zu 297 Euro pro Kind und Monat | Familienkasse, für Familien mit kleinem Einkommen |
Elternzeit ist etwas anderes als Elterngeld. Die meldest du bei deinem Arbeitgeber an, nicht bei der L-Bank.
Kindergeld: so geht der Antrag
- Steuer-ID abwarten
Nach der Geburt bekommt dein Kind automatisch per Post eine Steuer-Identifikationsnummer. Die brauchst du zusammen mit deiner eigenen für den Antrag.
- Online bei der Familienkasse
Den Antrag stellst du am schnellsten online bei der Familienkasse.
- Nicht zu lange warten
Kindergeld wird nur für die letzten sechs Monate vor dem Antrag nachgezahlt. Wer später dran ist, verschenkt Geld.
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis 25. Die Erhöhung zum Jahresanfang kommt automatisch, ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Elterngeld: so geht der Antrag
- Monate planen
Basiselterngeld gibt es bis zu zwölf Monate, mit Partnermonaten bis zu 14. ElterngeldPlus ist halb so hoch, läuft aber doppelt so lang. Arbeiten beide 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Durchspielen kannst du alles im Elterngeldplaner der L-Bank.
- Online bei der L-Bank
Online geht es am schnellsten, das Formular prüft deine Angaben sofort. Du brauchst Ausweis, Krankenkassenkarte, Steuer-ID, Bankverbindung und Nachweise über dein Einkommen vor der Geburt, bei Angestellten eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
- Frist einhalten
Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Lebensmonate. Der unterschriebene Antrag muss also bis Ende des vierten Lebensmonats bei der L-Bank sein. Beispiel: Geburt am 15. August, Antrag bis 14. Dezember.
Daran scheitern viele
- Mit dem Elterngeld-Antrag warten, bis alles geklärt ist. Nach dem vierten Lebensmonat ist Geld weg.
- Kindergeld erst Monate später beantragen. Nur sechs Monate werden nachgezahlt.
- Elternzeit bei der L-Bank statt beim Arbeitgeber anmelden.
- Den Kinderzuschlag nicht prüfen, obwohl das Einkommen knapp ist.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
