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Elternzeit und Mutterschutz: Alle Fristen auf einen Blick

Familie im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 4 Minuten

Ein Baby kommt, und plötzlich laufen mehrere Fristen gleichzeitig. Hier steht, wann der Mutterschutz beginnt, wer das Mutterschaftsgeld zahlt und wie du die Elternzeit richtig anmeldest.

Auf einen Blick

Mutterschutz
6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt
Mutterschaftsgeld
Bis 13 Euro am Tag von der Krankenkasse, Rest zahlt der Arbeitgeber
Elternzeit anmelden
7 Wochen vorher, beim Arbeitgeber
Dauer Elternzeit
Bis zu 3 Jahre pro Elternteil
Schwangere plant mit dem Kalender
Bald zu dritt. Und die Fristen laufen schon.Foto: FOTO-30A

Die Zeitachse rund um die Geburt

WannWasWer
Sobald du von der Schwangerschaft weißtArbeitgeber informieren, damit der Mutterschutz greiftMutter
6 Wochen vor dem TerminMutterschutzfrist beginntMutter
Mit der Bescheinigung über den GeburtsterminMutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, Zuschuss formlos beim ArbeitgeberMutter
7 Wochen vor dem GeburtsterminElternzeit anmelden, wenn sie ab Geburt starten sollVater oder zweiter Elternteil
7 Wochen vor Ende des MutterschutzesElternzeit anmelden, wenn sie direkt anschließen sollMutter
Nach der GeburtElterngeld und Kindergeld beantragenBeide

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

  1. Schutzfrist

    Sechs Wochen vor der Geburt darfst du nur arbeiten, wenn du es ausdrücklich willst. Acht Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger. Spricht die Ärztin schon vorher ein Beschäftigungsverbot aus, zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter, den Mutterschutzlohn. Einen Antrag brauchst du nicht, das Attest reichst du beim Arbeitgeber ein.

  2. Geld von der Krankenkasse

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen von der Krankenkasse bis zu 13 Euro am Tag. Den Antrag stellst du mit der Bescheinigung von Ärztin oder Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin. Arbeitnehmerinnen, die familien- oder privat versichert sind, auch im Minijob, bekommen stattdessen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

  3. Zuschuss vom Arbeitgeber

    Liegt dein durchschnittlicher Nettolohn über 13 Euro am Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz. Grundlage sind die letzten drei abgerechneten Monate. Beides ist steuerfrei, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt: Ab 410 Euro im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben.

Elternzeit richtig anmelden

  • Elternzeit wird nicht beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet. Textform reicht, also auch eine E-Mail.
  • Frist: 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag liegt. Für Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag sind es 13 Wochen.
  • Bei der ersten Anmeldung legst du verbindlich fest, wann du in den nächsten zwei Jahren Elternzeit nimmst.
  • Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre nehmen, auch gleichzeitig. Einen Teil davon kannst du bis zum 8. Geburtstag aufheben.
  • Lass dir die Anmeldung vom Arbeitgeber bestätigen, mit Beginn, Ende und Datum der Anmeldung.
Babyschuhe und Mutterpass
Babyschuhe und Mutterpass: der Start in die Familienzeit.Foto: FOTO-30B

Daran scheitern viele

  • Die Elternzeit zu spät anmelden. Dann verschiebt sich der Beginn.
  • Die Zwei-Jahres-Festlegung unterschätzen. Spätere Änderungen gehen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Mutterschaftsgeld als familienversicherte Arbeitnehmerin bei der Krankenkasse beantragen. Zuständig ist dann das Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Elternzeit anmelden und vergessen, Elterngeld zu beantragen. Es wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.