Pflege für Angehörige organisieren: Der Stuttgarter Fahrplan
Wenn Mutter, Vater oder Partner Pflege brauchen, muss vieles gleichzeitig passieren. So kommst du in Stuttgart zum Pflegegrad, wo du kostenlos beraten wirst und was dir im Job zusteht.
Auf einen Blick
- Erste Anlaufstelle
- Pflegestützpunkt, 0711 216-59099
- Beratung
- Kostenlos, auch zu Hause
- Pflegegrad
- Antrag bei der Pflegekasse
- Akut im Job
- Bis zu 10 Arbeitstage frei
Die ersten Schritte
- Beraten lassen
Der Pflegestützpunkt Stuttgart wird von Stadt und Pflegekassen gemeinsam getragen und berät kostenlos und vertraulich: zur Pflege zu Hause, zu Ansprüchen, zu Diensten und Heimen, zu Hilfsmitteln, Wohnungsumbau, Vollmachten und Patientenverfügung. Zuständig ist der Standort im Stadtteil der pflegebedürftigen Person. Wenn nötig kommt jemand zu euch nach Hause.
- Pflegegrad beantragen
Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse, sie sitzt bei der Krankenkasse. Ein Anruf reicht für den Anfang. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags, deshalb nicht warten.
- Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst besucht die Person zu Hause und prüft, wie selbstständig sie noch ist. Führ vorher ein paar Tage ein Pflegetagebuch und sei beim Termin dabei.
- Bescheid prüfen
Es gibt fünf Pflegegrade. Passt der Bescheid nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Pflege und Beruf
| Situation | Was dir zusteht |
|---|---|
| Plötzlicher Pflegefall in der Familie | Bis zu 10 Arbeitstage frei, dazu Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse |
| Länger pflegen | Pflegezeit bis zu 6 Monate, ganz oder teilweise freigestellt, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten |
| Neben dem Job pflegen | Familienpflegezeit bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Stunden pro Woche, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten |
Daran scheitern viele
- Mit dem Antrag warten, bis es gar nicht mehr geht. Bezahlt wird erst ab Antragsmonat.
- Beim Gutachter alles schöner darstellen, als es ist.
- Den Bescheid einfach hinnehmen. Ein Widerspruch lohnt sich oft.
- Vollmacht und Patientenverfügung erst regeln, wenn es zu spät ist.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Rente und Pflegeversicherung für Heim oder Pflegedienst nicht aus, kann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege einspringen. Wie die Grundsicherung funktioniert, steht im Ratgeber Grundsicherung.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
