Schwerbehindertenausweis in Stuttgart beantragen
Ab einem Grad der Behinderung von 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis, mit Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuervorteilen. So beantragst du ihn in Stuttgart und worauf es beim Antrag ankommt.
Auf einen Blick
- Schwerbehindert
- Ab einem Grad der Behinderung von 50
- Zuständig
- Versorgungsamt, Fritz-Elsas-Straße 30
- Antrag
- Online über service-bw oder schriftlich
- Wichtigste Unterlage
- Aussagekräftige Arztberichte
So beantragst du den Ausweis
- Antrag stellen
Online über service-bw mit Servicekonto oder mit dem Formular des Versorgungsamts. Zuständig ist für Stuttgart das Versorgungsamt in der Fritz-Elsas-Straße 30, eine Außenstelle des Landratsamts Böblingen.
- Befunde beilegen
Entscheidend sind ausführliche Arzt- und Klinikberichte mit Befund und den Einschränkungen im Alltag. Reine Bescheinigungen, die nur Beschwerden aufzählen, reichen nicht. Gib alle behandelnden Ärzte an, das Amt fragt dort nach.
- Bescheid prüfen
Das Amt stellt den Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen fest. Ab 50 bekommst du den Ausweis. Passt der Bescheid nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was der Ausweis bringt
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Arbeit | Besonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub bei Fünftagewoche |
| Steuer | Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung |
| Mobilität | Mit bestimmten Merkzeichen Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke, Parkerleichterungen |
| Freizeit | Ermäßigungen bei vielen Einrichtungen, mit Merkzeichen B freie Begleitperson |
GdB 30 oder 40?
Mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 gibt es keinen Ausweis. Du kannst bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Sie schützt vor allem vor Kündigung.
Daran scheitern viele
- Nur eine Hausarzt-Bescheinigung schicken.
- Nicht alle Erkrankungen angeben. Der Grad richtet sich nach dem Gesamtbild.
- Die Widerspruchsfrist von einem Monat verpassen.
- Bei Verschlechterung keinen Änderungsantrag stellen.
Kontakt
Versorgungsamt Stuttgart, Fritz-Elsas-Straße 30. Telefon Schwerbehindertenrecht 07031 663-2222, montags, mittwochs und freitags 8.30 bis 12 Uhr. Persönlich montags bis mittwochs 9 bis 12 Uhr, donnerstags 12 bis 16 Uhr.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
