Schulanmeldung in Stuttgart: So läuft die Einschulung
Die Anmeldung zur Grundschule läuft in Stuttgart fast ein Jahr vor dem ersten Schultag. Wir erklären, wann dein Kind schulpflichtig wird, wie die Einschreibung abläuft und welche Betreuung es gibt.
Auf einen Blick
- Schulpflichtig
- Wer bis 30. Juni 6 Jahre alt wird
- Anmeldung
- Einladung kommt per Brief von der Schule
- Welche Schule
- Die Grundschule deines Schulbezirks
- Ganztag
- Kostenlos, nur das Essen kostet
Wann dein Kind in die Schule kommt
Schulpflichtig wird ein Kind, wenn es bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wird. Es kommt dann im September in die erste Klasse. Kinder, die bis zum 30. Juni des Folgejahres sechs werden, dürfen auf Wunsch der Eltern auch schon früher eingeschult werden, wenn sie schulreif sind.
So läuft die Schulanmeldung
- Brief der Schule abwarten
Die zuständige Grundschule lädt dich schriftlich zur Schuleinschreibung ein. Für das Schuljahr 2026/27 war das im November 2025. Kam bis Anfang November kein Brief, melde dich selbst bei der Schule.
- Schulbezirk prüfen
Welche Schule zuständig ist, hängt von deiner Adresse ab. Deinen Schulbezirk findest du im Stadtplan der Stadt.
- Zur Einschreibung gehen
Die Anmeldung erledigen die Eltern, das Kind muss nicht mit. Mitbringen: Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Reisepass des Kindes und den Nachweis über die Masern-Impfung, etwa den Impfpass.
Andere Schule, Privatschule, Betreuung
- Andere Wunschschule: Einen Antrag auf Wechsel des Schulbezirks stellst du immer bei der Schule, die für deine Adresse zuständig ist.
- Privatschule: Auch dann meldest du dich bei der zuständigen öffentlichen Schule und reichst die Aufnahmebestätigung der Privatschule möglichst früh ein.
- Ganztagsschule: meist an vier Tagen bis 15 oder 16 Uhr. Sie ist kostenlos, nur das Mittagessen zahlst du.
- Halbtagsschule mit Betreuung: Die Verlässliche Grundschule betreut zwischen 7 und 14 Uhr, das Schülerhaus von 7 bis 17 Uhr, auch in den Ferien. Beides kostet Gebühren.
- Juniorklassen: Für Kinder, die noch Unterstützung beim Übergang von der Kita brauchen.
Daran scheitern viele
- Auf den Brief der Schule warten, obwohl Anfang November noch keiner da ist.
- Den Masern-Nachweis vergessen. Fehlt er, muss die Schule das Gesundheitsamt informieren.
- Den Antrag auf eine andere Schule bei der Wunschschule stellen statt bei der zuständigen.
- Bei einer Privatschule die öffentliche Schule nicht informieren.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
