Kirchenaustritt in Stuttgart: Termin, Kosten, Ablauf
Der Kirchenaustritt geht in Stuttgart nur mit Termin beim Standesamt. Hier steht, was er kostet, was du mitbringen musst und ab wann keine Kirchensteuer mehr fällig ist.
Auf einen Blick
- Wo
- Standesamt, nur mit Termin
- Gebühr
- 42 Euro, ermäßigt 25 oder 17 Euro
- Mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kirchensteuer endet
- Am Ersten des Folgemonats
So trittst du aus
- Termin buchen
Den Austritt erklärst du persönlich beim Standesamt. Ohne Termin geht nichts. Für das Standesamt in der Eberhardstraße 6 buchst du online über den Terminkalender der Stadt. Die Standesämter in den Bezirken erreichst du per Telefon oder Mail.
- Hingehen und erklären
Mitbringen musst du nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Einen Nachweis der Mitgliedschaft brauchst du nicht, es hilft aber, wenn du deinen Taufort kennst.
- Gebühr zahlen
42 Euro pro Person. Wer nicht erwerbstätig ist, zahlt 25 Euro. Schüler, Studierende und Freiwilligendienstleistende ohne Einkommen zahlen 17 Euro, mit Nachweis.
- Fertig
Kirchenrechtlich bist du sofort draußen, steuerlich ab dem Ersten des nächsten Monats. Das Bürgerbüro ändert das Melderegister, das Finanzamt die Steuermerkmale. Dein Arbeitgeber zieht dann automatisch keine Kirchensteuer mehr ab.
Geht es auch ohne Termin?
Nur schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Das Original muss beim Standesamt deines Wohnorts ankommen. Ein normaler Brief oder eine E-Mail reicht nicht. Dazu kommen die Kosten für den Notar.
Daran scheitern viele
- Den Austritt per Brief oder E-Mail an die Kirchengemeinde schicken. Das ist rechtlich unwirksam.
- Ohne Termin zum Standesamt gehen.
- Den Ermäßigungsnachweis vergessen, etwa die Immatrikulationsbescheinigung.
- Die Austrittsbescheinigung wegwerfen.
Kontakt
Standesamt Stuttgart, Eberhardstraße 6, Telefon 0711 216-88836. Geöffnet montags, mittwochs und freitags 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags 14 bis 18 Uhr.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
