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Mieterhöhung in Stuttgart: So prüfst du, ob sie zulässig ist

Wohnen & Alltag im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 4 Minuten

Ein Brief vom Vermieter, die Miete soll steigen. Bevor du unterschreibst: Mit fünf Fragen prüfst du, ob die Erhöhung in Stuttgart zulässig ist, und was du tun kannst, wenn nicht.

Auf einen Blick

Höchstens
15 Prozent in 3 Jahren, nie über die Vergleichsmiete. Gilt derzeit bis Ende 2026
Bedenkzeit
Bis Ende des übernächsten Monats
Prüfen mit
Stuttgarter Mietspiegel
Beratung
Mieterverein oder Stadt, 0711 216-91381
Person liest einen Brief
Ein Brief vom Vermieter. Erst nachrechnen, dann unterschreiben.Foto: FOTO-42A

Fünf Fragen an das Schreiben deines Vermieters

  1. Ist die Form richtig?

    Die Erhöhung muss in Textform kommen, also Brief oder Mail, und begründet sein: mit dem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Gutachten oder drei vergleichbaren Wohnungen. Ein Anruf reicht nicht.

  2. Sind die Fristen eingehalten?

    Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, wenn die neue Miete gelten soll. Die letzte Erhöhung muss mindestens ein Jahr zurückliegen. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen hier nicht mit.

  3. Hält sie die Kappungsgrenze ein?

    In Stuttgart darf die Miete in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen. Rechne alle Erhöhungen der letzten drei Jahre zusammen, außer denen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten. Die 15 Prozent gelten derzeit bis 31. Dezember 2026, das Land plant eine Verlängerung. Ohne sie wären es wieder 20 Prozent.

  4. Liegt sie unter der Vergleichsmiete?

    Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Die rechnest du selbst mit dem Mietspiegel aus, wie das geht, steht im Ratgeber Mietspiegel.

  5. Was mache ich jetzt?

    Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit. Stimmst du zu, gilt die neue Miete ab dem dritten Monat. Stimmst du nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten klagen. Teilweise zustimmen geht auch.

Rechenbeispiel

Betrag
Kaltmiete heute900 Euro
Verlangt1.080 Euro, also plus 20 Prozent
Kappungsgrenze 15 Prozenthöchstens 1.035 Euro
Vergleichsmiete laut Mietspiegelzum Beispiel 1.000 Euro
Zulässig1.000 Euro, der niedrigere Wert zählt
Altbauten im Stuttgarter Süden
Altbauten im Stuttgarter Süden.Foto: FOTO-42B

Daran scheitern viele

  • Sofort zustimmen, ohne nachzurechnen.
  • Einfach nicht reagieren. Schweigen ist keine Zustimmung, aber dann droht eine Klage.
  • Die Kappungsgrenze nur mit der letzten Erhöhung vergleichen statt mit allen der letzten drei Jahre.
  • Eine Staffel- oder Indexmiete mit diesen Regeln prüfen. Dafür gelten eigene Regeln, dein Vertrag zählt.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.