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Pflege für Angehörige organisieren: Der Stuttgarter Fahrplan

Familie im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 4 Minuten

Wenn Mutter, Vater oder Partner Pflege brauchen, muss vieles gleichzeitig passieren. So kommst du in Stuttgart zum Pflegegrad, wo du kostenlos beraten wirst und was dir im Job zusteht.

Auf einen Blick

Erste Anlaufstelle
Pflegestützpunkt, 0711 216-59099
Beratung
Kostenlos, auch zu Hause
Pflegegrad
Antrag bei der Pflegekasse
Akut im Job
Bis zu 10 Arbeitstage frei
Zwei Hände übereinander
Wenn die Eltern Hilfe brauchen, bist du nicht allein.Foto: FOTO-36A

Die ersten Schritte

  1. Beraten lassen

    Der Pflegestützpunkt Stuttgart wird von Stadt und Pflegekassen gemeinsam getragen und berät kostenlos und vertraulich: zur Pflege zu Hause, zu Ansprüchen, zu Diensten und Heimen, zu Hilfsmitteln, Wohnungsumbau, Vollmachten und Patientenverfügung. Zuständig ist der Standort im Stadtteil der pflegebedürftigen Person. Wenn nötig kommt jemand zu euch nach Hause.

  2. Pflegegrad beantragen

    Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse, sie sitzt bei der Krankenkasse. Ein Anruf reicht für den Anfang. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags, deshalb nicht warten.

  3. Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst besucht die Person zu Hause und prüft, wie selbstständig sie noch ist. Führ vorher ein paar Tage ein Pflegetagebuch und sei beim Termin dabei.

  4. Bescheid prüfen

    Es gibt fünf Pflegegrade. Passt der Bescheid nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Pflege und Beruf

SituationWas dir zusteht
Plötzlicher Pflegefall in der FamilieBis zu 10 Arbeitstage frei, dazu Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse
Länger pflegenPflegezeit bis zu 6 Monate, ganz oder teilweise freigestellt, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
Neben dem Job pflegenFamilienpflegezeit bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Stunden pro Woche, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten
Beratung im Pflegestützpunkt
Beratung im Pflegestützpunkt.Foto: FOTO-36B

Daran scheitern viele

  • Mit dem Antrag warten, bis es gar nicht mehr geht. Bezahlt wird erst ab Antragsmonat.
  • Beim Gutachter alles schöner darstellen, als es ist.
  • Den Bescheid einfach hinnehmen. Ein Widerspruch lohnt sich oft.
  • Vollmacht und Patientenverfügung erst regeln, wenn es zu spät ist.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Pflegeversicherung für Heim oder Pflegedienst nicht aus, kann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege einspringen. Wie die Grundsicherung funktioniert, steht im Ratgeber Grundsicherung.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.