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Schwerbehindertenausweis in Stuttgart beantragen

Geld & Hilfen im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis, mit Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuervorteilen. So beantragst du ihn in Stuttgart und worauf es beim Antrag ankommt.

Auf einen Blick

Schwerbehindert
Ab einem Grad der Behinderung von 50
Zuständig
Versorgungsamt, Fritz-Elsas-Straße 30
Antrag
Online über service-bw oder schriftlich
Wichtigste Unterlage
Aussagekräftige Arztberichte
Person im Rollstuhl im Park
Teilhabe ist kein Gefallen, sondern ein Recht.Foto: FOTO-45A

So beantragst du den Ausweis

  1. Antrag stellen

    Online über service-bw mit Servicekonto oder mit dem Formular des Versorgungsamts. Zuständig ist für Stuttgart das Versorgungsamt in der Fritz-Elsas-Straße 30, eine Außenstelle des Landratsamts Böblingen.

  2. Befunde beilegen

    Entscheidend sind ausführliche Arzt- und Klinikberichte mit Befund und den Einschränkungen im Alltag. Reine Bescheinigungen, die nur Beschwerden aufzählen, reichen nicht. Gib alle behandelnden Ärzte an, das Amt fragt dort nach.

  3. Bescheid prüfen

    Das Amt stellt den Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen fest. Ab 50 bekommst du den Ausweis. Passt der Bescheid nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was der Ausweis bringt

BereichBeispiele
ArbeitBesonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub bei Fünftagewoche
SteuerBehinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung
MobilitätMit bestimmten Merkzeichen Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke, Parkerleichterungen
FreizeitErmäßigungen bei vielen Einrichtungen, mit Merkzeichen B freie Begleitperson

GdB 30 oder 40?

Mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 gibt es keinen Ausweis. Du kannst bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Sie schützt vor allem vor Kündigung.

Versorgungsamt Stuttgart
Das Versorgungsamt in der Fritz-Elsas-Straße.Foto: FOTO-45B

Daran scheitern viele

  • Nur eine Hausarzt-Bescheinigung schicken.
  • Nicht alle Erkrankungen angeben. Der Grad richtet sich nach dem Gesamtbild.
  • Die Widerspruchsfrist von einem Monat verpassen.
  • Bei Verschlechterung keinen Änderungsantrag stellen.

Kontakt

Versorgungsamt Stuttgart, Fritz-Elsas-Straße 30. Telefon Schwerbehindertenrecht 07031 663-2222, montags, mittwochs und freitags 8.30 bis 12 Uhr. Persönlich montags bis mittwochs 9 bis 12 Uhr, donnerstags 12 bis 16 Uhr.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.