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Wohnberechtigungsschein in Stuttgart: Antrag und Vormerkdatei

Wohnen & Alltag im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Ohne Wohnberechtigungsschein keine Sozialwohnung. Wir erklären, wer den WBS in Stuttgart bekommt, wie der Antrag klappt und warum du dich gleich in die Vormerkdatei der Stadt eintragen lassen solltest.

Auf einen Blick

Wofür
Pflicht für eine Sozialwohnung
Gültig
Ein Jahr ab Ausstellung
Wo
Online über service-bw oder im Amt
Vormerkdatei
Gleich mit beantragen, Alleinstehende und Paare ohne Kinder ab 25
Schlüssel an der Wohnungstür
Eine bezahlbare Wohnung ist in Stuttgart ein großer Schritt.Foto: FOTO-14A

Was der Wohnberechtigungsschein bringt

Ohne Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, darfst du keine geförderte Sozialwohnung mieten. Du gibst ihn beim Einzug dem Vermieter. Eine Wohnung garantiert er aber nicht. Er erlaubt dir nur, einen Mietvertrag für eine solche Wohnung zu unterschreiben.

Den WBS bekommst du, wenn du volljährig bist, eine Wohnung suchst und dein Haushalt unter den Einkommensgrenzen liegt. Wer nicht aus der EU kommt, braucht einen Aufenthaltstitel, der noch mindestens ein Jahr gilt. Die aktuellen Grenzen nennt die Stadt auf ihrer WBS-Seite.

So stellst du den Antrag

  1. Einkommen belegen

    Für alle im Haushalt: Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente, BAföG oder Krankengeld, Einkünfte aus Vermietung oder Kapital. Selbstständige legen die Steuerbescheide der letzten drei Jahre bei.

  2. Online oder auf Papier

    Online über service-bw mit Servicekonto. Papierformulare gibt es in der Rathaus-Infothek, in den Bezirksrathäusern und im Amt.

  3. In die Vormerkdatei aufnehmen lassen

    Mit demselben Antrag kommst du in die Stuttgarter Vormerkdatei für Wohnungssuchende. Über sie vergibt die Stadt Wohnungen, für die sie das Belegungsrecht hat, an dringende Fälle. Alleinstehende und Paare ohne Kinder müssen dafür mindestens 25 Jahre alt sein.

  4. Nach einem Jahr erneuern

    Der WBS gilt ein Jahr. Suchst du dann noch, stellst du einen neuen Antrag mit aktuellen Nachweisen.

Schild des Amts für Stadtplanung und Wohnen
Für den Wohnberechtigungsschein ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen zuständig.Foto: Manuel Kloker / Echt Stuttgart

Daran scheitern viele

  • Glauben, mit dem WBS bekommt man automatisch eine Wohnung.
  • Die Vormerkdatei nicht ankreuzen.
  • Nicht alle Einkommen im Haushalt angeben.
  • Den WBS ablaufen lassen, während man noch sucht.

Wer dir weiterhilft

Sachgebiet Wohnraumversorgung im Amt für Stadtplanung und Wohnen, Kienestraße 31, Telefon 0711 216-91399. Geöffnet montags und mittwochs 9 bis 12.30 und 13.30 bis 15.30 Uhr, freitags 9 bis 12.30 Uhr. Ein Termin wird empfohlen.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.