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Mietspiegel Stuttgart: So prüfst du deine Miete

Wohnen & Alltag im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 4 Minuten

Zahlst du zu viel Miete? Der Stuttgarter Mietspiegel sagt, was für deine Wohnung üblich ist. Wir zeigen, wie du deine Miete in fünf Minuten selbst prüfst und welche Regeln bei Neuvermietung und Mieterhöhung gelten.

Auf einen Blick

Aktueller Mietspiegel
2025/2026, gültig bis 31. Dezember 2026
Neuvermietung
Höchstens 10 Prozent über Mietspiegel
Mieterhöhung
Höchstens 15 Prozent in drei Jahren
Selbst nachrechnen
Online-Rechner der Stadt
Person prüft den Mietvertrag
Zahlst du zu viel? In fünf Minuten weißt du es.Foto: FOTO-20A

Was der Mietspiegel sagt

Der Stuttgarter Mietspiegel zeigt, was für eine Wohnung mit bestimmter Größe, Lage, Baujahr und Ausstattung in Stuttgart üblicherweise bezahlt wird, die ortsübliche Vergleichsmiete. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel, wird alle zwei Jahre neu erstellt und hat vor Gericht besonderes Gewicht. Der aktuelle gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026, der nächste kommt zum Jahreswechsel.

So prüfst du deine Miete

  1. Daten zusammensuchen

    Wohnfläche, Baujahr des Hauses, Adresse und Ausstattung, etwa Bad, Heizung, Balkon, Bodenbelag. Und deine Nettokaltmiete, also ohne Nebenkosten.

  2. Online-Rechner nutzen

    Mit dem Mietspiegelrechner der Stadt bekommst du die Spanne für deine Wohnung. Die Wohnlage zeigt der Kartenviewer. Wer lieber blättert: Den Mietspiegel gibt es als kostenloses PDF oder gedruckt für 7 Euro im Rathaus und in den Bezirksämtern.

  3. Vergleichen

    Liegt deine Miete deutlich darüber, lohnt sich eine Beratung. Das gilt besonders bei einer Neuvermietung oder einer Mieterhöhung.

Diese Regeln gelten in Stuttgart

  • Mietpreisbremse: Bei einer neuen Vermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es etwa für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Die Regel gilt derzeit bis 31. Dezember 2026.
  • Kappungsgrenze: In laufenden Mietverhältnissen darf die Miete in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, nicht über die Vergleichsmiete hinaus. Auch das gilt derzeit bis Ende 2026. Das Land plant für beide Regeln eine Verlängerung.
  • Mieterhöhung: Die Miete muss mindestens 15 Monate unverändert sein, bevor eine Erhöhung wirkt. Der Vermieter muss sie in Textform begründen, also per Brief oder Mail, etwa mit dem Mietspiegel.
  • Bedenkzeit: Du hast bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang Zeit zu entscheiden. Stimmst du zu, gilt die neue Miete ab dem dritten Monat.
Altbauten im Stuttgarter Westen
Altbaufassaden im Stuttgarter Westen.Foto: FOTO-20B

Daran scheitern viele

  • Die Warmmiete mit dem Mietspiegel vergleichen. Er gilt für die Nettokaltmiete.
  • Eine Mieterhöhung unterschreiben, ohne sie nachzurechnen.
  • Glauben, die Mietpreisbremse gilt für jede Wohnung. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.
  • Die Bedenkzeit verstreichen lassen, ohne zu reagieren.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall helfen der Mieterverein Stuttgart, der Haus- und Grundeigentümerverein oder eine Anwältin.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.