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Studieren in Stuttgart: Der Lotse fürs erste Semester

Route Studium im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 5 Minuten

Neu an der Uni, der Hochschule oder der Akademie in Stuttgart? Hier steht alles, was im ersten Semester ansteht: Bleibe, Anmeldung, BAföG und Ticket. Dazu die eine Steuer, die Studierende hier hunderte Euro kosten kann.

Auf einen Blick

Zweitwohnungsteuer
20 Prozent der Kaltmiete, auch im Wohnheim
Ticket für ganz Deutschland
JugendBW für 45 Euro im Monat
BAföG
Gibt es erst ab dem Monat des Antrags
Rundfunkbeitrag
18,36 Euro pro Wohnung, mit BAföG Befreiung möglich
Studierende auf Treppenstufen
Erstes Semester. Alles neu, alles aufregend.Foto: FOTO-21A

Dein Semesterstart in fünf Stationen

  1. Bleibe finden

    Bewirb dich so früh wie möglich, am besten schon vor der Zulassung, beim Studierendenwerk Stuttgart für einen Wohnheimplatz. Es hat über 30 Wohnanlagen in der Innenstadt, am Campus Vaihingen und im Umland. Dazu kommen die sieben Wohnheime der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime mit rund 2.600 Plätzen.

  2. Mit Hauptwohnsitz anmelden

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug musst du dich anmelden, auch im Wohnheim und in der WG. Wohnst du überwiegend in Stuttgart, ist Stuttgart dein Hauptwohnsitz. Das spart die Zweitwohnungsteuer, siehe unten. So geht die Anmeldung: Ratgeber Ummelden.

  3. BAföG sofort beantragen

    Am schnellsten online über BAföG Digital, direkt nach Zulassung oder Einschreibung. Rückwirkend gibt es nichts: Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Unterlagen kannst du nachreichen.

  4. Ticket holen

    Das Deutschlandticket JugendBW kostet 45 Euro im Monat und gilt bundesweit im Nahverkehr. Studierende bekommen es mit Studienbescheinigung. Details: Ratgeber Deutschlandticket.

  5. Rundfunkbeitrag regeln

    Eine Wohnung zahlt einmal, egal wie viele dort wohnen. In der WG zahlt also nur eine Person, alle anderen melden sich ab. Wer BAföG bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich befreien lassen.

Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz: das kostet richtig Geld

Wer in Stuttgart nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, zahlt Zweitwohnungsteuer. Seit 1. Januar 2026 sind das 20 Prozent der Nettokaltmiete im Jahr. Das gilt auch für Studierende, auch im Wohnheim. Ermäßigungen für Studierende gibt es nicht.

Kaltmiete im MonatZweitwohnungsteuer im Jahr
300 Euro720 Euro
400 Euro960 Euro
500 Euro1.200 Euro
  • So vermeidest du sie legal: Wohnst du an den meisten Tagen der Woche in Stuttgart, ist hier dein Hauptwohnsitz. Dann meldest du dich mit Hauptwohnsitz in Stuttgart an, das ist ohnehin Pflicht. Das Zimmer bei den Eltern wird zum Nebenwohnsitz.
  • Verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft mit gemeinsamer Wohnung außerhalb? Dann kann eine Befreiung möglich sein, mit Nachweisen.
  • Nicht tricksen: Sich falsch an- oder abzumelden, nur um die Steuer zu sparen, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 10.000 Euro und kann als Steuerhinterziehung gelten.
  • Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, muss das innerhalb eines Monats melden. Die An- oder Abmeldung im Bürgerbüro zählt bereits als Meldung.

Fragen beantwortet das Team Zweitwohnungsteuer der Stadtkämmerei, Eichstraße 7, montags bis freitags 9 bis 13 Uhr, donnerstags bis 15.30 Uhr.

Mit welchem Ticket du am besten fährst

TicketPreis im MonatGilt
Deutschlandticket JugendBW45 Eurobundesweit im Nahverkehr, für Studierende bis 26 Jahre mit Nachweis, Jahresabo
Deutschlandticket63 Euro, ab 2027 66,80 Eurobundesweit im Nahverkehr, monatlich kündbar
AusbildungsTicket U2761,20 Euronur VVS-Netz, flexibel Monat für Monat
AusbildungsTicket 2760,58 Euro im Abonur VVS-Netz, ab 27 Jahren

Ein Pflicht-Semesterticket für alle gibt es an den großen Stuttgarter Hochschulen derzeit nicht. Das Deutschlandticket für Studierende im Solidarmodell wurde etwa an der Universität Stuttgart nicht eingeführt. Für fast alle unter 27 ist das JugendBW-Ticket die günstigste Wahl.

Geld: BAföG, Starthilfe, Befreiungen

  • BAföG: Der Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt laut Studierendenwerk bei 992 Euro im Monat. Rechne mit etwa acht Wochen Bearbeitung, zum Semesterstart auch länger. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks, Rosenbergstraße 18, Telefon 0711 4470-1110. Was dir zusteht, zeigt der BAföG-Rechner.
  • Studienstarthilfe: Wer unter 25 ist, zum ersten Mal ein Vollzeitstudium beginnt und im Monat davor Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen hat, erhält einmalig 1.000 Euro. Nicht zurückzahlen. Antrag über BAföG Digital bis Ende des zweiten Studienmonats.
  • Wohngeld: Wer grundsätzlich Anspruch auf BAföG hat, bekommt allein lebend kein Wohngeld. Für Studierende ohne BAföG-Anspruch, etwa im Zweitstudium, kann es sich lohnen: Ratgeber Wohngeld.
  • Rundfunkbeitrag: Mit BAföG-Bescheid befreien lassen, Antrag online bei rundfunkbeitrag.de. Ohne BAföG nur in Härtefällen.

Wohnen ohne Wohnheimplatz

  • Die Privatzimmervermittlung des Studierendenwerks, Aushänge an den Hochschulen und Zwischenmieten in Wohnheimen, die oft in den Semesterferien frei werden.
  • Auch im Umland suchen, etwa entlang der S-Bahn. Mit dem JugendBW-Ticket ist der Weg kein Kostenfaktor.
  • Zum Semesterstart vorübergehend in Hostel oder Jugendherberge, bis etwas Festes gefunden ist.
  • Mit Wohnberechtigungsschein sind auch Sozialwohnungen möglich, vergeben werden sie aber fast nur in Härtefällen: Ratgeber WBS.
  • Ob die Miete für dein Zimmer fair ist, prüfst du mit dem Mietspiegel: Ratgeber Mietspiegel.
Campus der Universität Stuttgart
Campus Vaihingen der Universität Stuttgart.Foto: FOTO-21B

Daran scheitern viele

  • Nur mit Nebenwohnsitz in Stuttgart gemeldet sein, obwohl man hier lebt. Das kostet bis zu 20 Prozent der Jahreskaltmiete.
  • Den BAföG-Antrag erst stellen, wenn alle Unterlagen beisammen sind. Jeder Monat ohne Antrag ist verlorenes Geld.
  • In der WG doppelt Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Das 63-Euro-Deutschlandticket kaufen, obwohl das JugendBW-Ticket für 45 Euro reicht.
  • Sich erst nach der Zulassung um ein Wohnheim kümmern. Die Wartelisten sind lang.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.