Zum Inhalt springen
Mo., 12. Oktober 10° klar · Heute in Stuttgart
Newsletter

Rundfunkbeitrag: Anmelden, abmelden und Befreiung

Wohnen & Alltag im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

18,36 Euro im Monat, aber nur einmal pro Wohnung. Wir erklären, wie du dich beim Umzug an- und abmeldest, was in der WG gilt und wer sich befreien lassen kann.

Auf einen Blick

Beitrag
18,36 Euro im Monat pro Wohnung
Zahlung
Meist 55,08 Euro im Quartal
WG
Nur eine Person zahlt
Befreiung
Bis zu drei Jahre rückwirkend
WG beim Frühstück mit Radio
Radio an, Tee dazu. Bezahlt wird nur einmal pro Wohnung.Foto: FOTO-27A

Wer zahlt

Für jede Wohnung zahlt eine erwachsene Person den Rundfunkbeitrag, egal wie viele Menschen dort wohnen und ob es Fernseher oder Radio gibt. In der WG einigt ihr euch, wer angemeldet ist. Alle anderen melden sich ab oder geben die Beitragsnummer der zahlenden Person an.

Umzug, Einzug, Zusammenziehen

  1. Neu anmelden oder ummelden

    Ziehst du in eine eigene Wohnung, meldest du dich online beim Beitragsservice an oder änderst deine Adresse, wenn du schon ein Beitragskonto hast.

  2. Zusammenziehen

    Zieht ihr zusammen, braucht ihr nur noch ein Beitragskonto. Die zweite Person meldet sich mit der Beitragsnummer der ersten ab, sonst zahlt ihr doppelt.

  3. Auszug ins Ausland oder zu jemandem

    Wohnung abmelden über das Formular auf rundfunkbeitrag.de, mit Nachweis wie der Abmeldebestätigung oder der Beitragsnummer der neuen Wohnung.

Wer nicht zahlen muss

  • Wer Grundsicherung vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt
  • Wer BAföG bekommt und nicht bei den Eltern wohnt
  • Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Mit dem Merkzeichen RF gibt es eine Ermäßigung
  • Wohngeld allein reicht nicht für eine Befreiung

Die Befreiung beantragst du mit dem Bescheid online auf rundfunkbeitrag.de, ausdrucken, unterschreiben, abschicken. Sie gilt bis zu drei Jahre rückwirkend. Studierende finden alles Wichtige auf der Seite Studieren in Stuttgart.

Briefkästen im Hausflur
Briefkästen im Hausflur: Hier kommt der Beitragsbescheid an.Foto: FOTO-27B

Daran scheitern viele

  • In der WG zahlen alle einzeln.
  • Beim Zusammenziehen das zweite Konto nicht abmelden.
  • Mit Wohngeld eine Befreiung beantragen. Das klappt nicht.
  • Briefe vom Beitragsservice liegen lassen.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.