Rundfunkbeitrag: Anmelden, abmelden und Befreiung
18,36 Euro im Monat, aber nur einmal pro Wohnung. Wir erklären, wie du dich beim Umzug an- und abmeldest, was in der WG gilt und wer sich befreien lassen kann.
Auf einen Blick
- Beitrag
- 18,36 Euro im Monat pro Wohnung
- Zahlung
- Meist 55,08 Euro im Quartal
- WG
- Nur eine Person zahlt
- Befreiung
- Bis zu drei Jahre rückwirkend
Wer zahlt
Für jede Wohnung zahlt eine erwachsene Person den Rundfunkbeitrag, egal wie viele Menschen dort wohnen und ob es Fernseher oder Radio gibt. In der WG einigt ihr euch, wer angemeldet ist. Alle anderen melden sich ab oder geben die Beitragsnummer der zahlenden Person an.
Umzug, Einzug, Zusammenziehen
- Neu anmelden oder ummelden
Ziehst du in eine eigene Wohnung, meldest du dich online beim Beitragsservice an oder änderst deine Adresse, wenn du schon ein Beitragskonto hast.
- Zusammenziehen
Zieht ihr zusammen, braucht ihr nur noch ein Beitragskonto. Die zweite Person meldet sich mit der Beitragsnummer der ersten ab, sonst zahlt ihr doppelt.
- Auszug ins Ausland oder zu jemandem
Wohnung abmelden über das Formular auf rundfunkbeitrag.de, mit Nachweis wie der Abmeldebestätigung oder der Beitragsnummer der neuen Wohnung.
Wer nicht zahlen muss
- Wer Grundsicherung vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt
- Wer BAföG bekommt und nicht bei den Eltern wohnt
- Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Mit dem Merkzeichen RF gibt es eine Ermäßigung
- Wohngeld allein reicht nicht für eine Befreiung
Die Befreiung beantragst du mit dem Bescheid online auf rundfunkbeitrag.de, ausdrucken, unterschreiben, abschicken. Sie gilt bis zu drei Jahre rückwirkend. Studierende finden alles Wichtige auf der Seite Studieren in Stuttgart.
Daran scheitern viele
- In der WG zahlen alle einzeln.
- Beim Zusammenziehen das zweite Konto nicht abmelden.
- Mit Wohngeld eine Befreiung beantragen. Das klappt nicht.
- Briefe vom Beitragsservice liegen lassen.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
