Hundesteuer in Stuttgart: Kosten, Anmeldung, Ermäßigung
Ein Hund zieht ein? In Stuttgart musst du ihn innerhalb eines Monats zur Hundesteuer anmelden. Wir zeigen, was es kostet, wie die Anmeldung online klappt und wann es Ermäßigung gibt.
Auf einen Blick
- Erster Hund
- 144 Euro im Jahr
- Jeder weitere Hund
- 288 Euro im Jahr
- Frist
- Anmelden innerhalb eines Monats
- Erster Hund aus dem Tierheim Stuttgart
- 50 Prozent, auf Antrag
Was die Hundesteuer in Stuttgart kostet
| Hund | pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 144 Euro |
| Jeder weitere Hund | 288 Euro |
| Kampfhund oder gefährlicher Hund | 816 Euro |
| Erster Hund aus dem Tierheim Stuttgart | 50 Prozent Ermäßigung |
| Zwinger für bis zu 5 Hunde | 288 Euro |
Die Steuer fällt ab dem Monat nach Beginn der Hundehaltung an, bei Welpen ab dem Monat, nachdem sie drei Monate alt geworden sind.
So meldest du deinen Hund an
- Innerhalb eines Monats anmelden
Die Frist beginnt mit dem Einzug des Hundes, bei Welpen, sobald sie drei Monate alt sind. Auch wer mit Hund nach Stuttgart zieht, muss ihn neu anmelden.
- Online, im Bürgerbüro oder per Post
Am schnellsten online über service-bw mit Servicekonto. Alternativ das Anmeldeformular ausfüllen und im Bürgerbüro abgeben oder an die Stadtkämmerei schicken.
- Ermäßigung gleich mit beantragen
Kommt der Hund aus dem Tierheim Stuttgart in Botnang, legst du der Anmeldung eine Kopie des Übergabevertrags bei. Dann zahlst du für den ersten Hund nur die Hälfte.
- Steuermarke am Halsband
Du bekommst eine Hundesteuermarke. Geht sie verloren, gibt es auf Antrag eine Ersatzmarke.
Wer keine Hundesteuer zahlt
Auf Antrag befreit die Stadt unter anderem:
- Assistenzhunde von Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG, H oder GL, wenn der Hund entsprechend ausgebildet ist
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für den Katastrophenschutz bereitstehen
- Betriebshunde, deren Kosten das Finanzamt als Betriebsausgabe anerkennt
Alle Bedingungen stehen im Merkblatt der Stadt.
Daran scheitern viele
- Die Anmeldung vergessen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld kosten.
- Beim Wegzug oder Tod des Hundes nicht abmelden. Dann läuft die Steuer weiter, bis du dich meldest. Abmelden innerhalb eines Monats und die Steuermarke zurückgeben.
- Den Tierheim-Vertrag nicht beilegen und so auf die Ermäßigung verzichten.
- Bei Kampfhunden nur die Steuer erledigen. Sie brauchen zusätzlich eine Erlaubnis vom Amt für öffentliche Ordnung.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
