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Ärger mit dem Nachbarn: So löst du den Streit in Stuttgart

Wohnen & Alltag im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Lärm, Hecke, Hausflur: Streit mit Nachbarn zermürbt. So gehst du Schritt für Schritt vor, wer in Stuttgart berät und warum in Baden-Württemberg keine Pflicht-Schlichtung mehr gilt.

Auf einen Blick

Erster Schritt
Reden, am besten schriftlich festhalten
Pflicht-Schlichtung
Gibt es in Baden-Württemberg seit 2013 nicht mehr
Mieter
Erst Vermieter oder Hausverwaltung einschalten
Akuter Lärm nachts
Polizei unter 110
Nachbarn im Gespräch am Zaun
Gute Nachbarschaft beginnt mit einem Gespräch.Foto: FOTO-35A

In dieser Reihenfolge eskalieren

  1. Direkt ansprechen

    Die meisten Streitigkeiten um Lärm, Gerüche oder den Hausflur lösen sich im ruhigen Gespräch. Nicht zwischen Tür und Angel und nicht im Ärger, sondern zu einem vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Protokoll führen

    Notiere Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung. Ohne Lärmprotokoll hast du später weder beim Vermieter noch vor Gericht eine Chance.

  3. Vermieter oder Verwaltung einschalten

    Als Mieter wendest du dich an Vermieter oder Hausverwaltung. Sie müssen für die Einhaltung der Hausordnung sorgen. In Eigentümergemeinschaften ist die Verwaltung der Ansprechpartner.

  4. Freiwillig schlichten

    Mediation oder eine anerkannte Gütestelle helfen, bevor es teuer wird. Ein Vergleich vor einer Gütestelle ist wie ein Urteil vollstreckbar.

  5. Klage

    Erst ganz am Ende. In Baden-Württemberg musst du vorher keine Schlichtung versuchen, die Pflicht ist im Mai 2013 weggefallen. Sinnvoll ist sie trotzdem.

Wer in Stuttgart berät

Für wenWo
Mieterinnen und MieterMieterverein Stuttgart, mit Mitgliedschaft
EigentümerHaus und Grund Stuttgart, mit Mitgliedschaft
Geringes EinkommenBeratungshilfeschein beim Amtsgericht deines Wohnorts, Stuttgart oder Stuttgart-Bad Cannstatt, dann Anwalt für 15 Euro
AlleMediatorinnen und Mediatoren, Kosten nach Vereinbarung
Gärten in einem Wohnviertel
Gartenzäune in einem Stuttgarter Wohnviertel.Foto: FOTO-35B

Daran scheitern viele

  • Zettel an die Tür hängen statt zu klingeln.
  • Ohne Lärmprotokoll die Miete mindern.
  • Die Hecke des Nachbarn selbst zurückschneiden. Das kann teuer werden.
  • Gleich mit dem Anwalt drohen. Danach ist ein Gespräch kaum noch möglich.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.