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Grundsicherung in Stuttgart: Jobcenter oder Sozialamt?

Geld & Hilfen im Stuttgart-LotsenGeprüft am 9. Oktober 2026Lesezeit 4 Minuten

Das Geld reicht nicht zum Leben? Dann hilft je nach Lage das Jobcenter oder das Sozialamt. Hier steht, wer zuständig ist, wie viel es gibt und warum du nicht bis Monatsende warten solltest.

Auf einen Blick

Erwerbsfähig, 15 bis Rentenalter
Grundsicherungsgeld vom Jobcenter
Rentenalter oder voll erwerbsgemindert
Grundsicherung vom Sozialamt
Regelbedarf Alleinstehende
563 Euro im Monat plus Miete und Heizung
Gilt ab
Dem Ersten des Antragsmonats
Person mit Formular am Fenster
Hilfe zu holen ist kein Scheitern. Es ist dein Recht.Foto: FOTO-37A

Wer ist zuständig?

Deine LageLeistungStelle
Erwerbsfähig, also mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähigGrundsicherungsgeld, früher BürgergeldJobcenter Stuttgart
Rentenalter erreichtGrundsicherung im AlterBürgerservice Soziale Leistungen
Dauerhaft voll erwerbsgemindertGrundsicherung bei ErwerbsminderungBürgerservice Soziale Leistungen
Unter 25GrundsicherungsgeldJobcenter, Team U25, Rosensteinstraße 11

Grundsicherungsgeld beim Jobcenter

  1. Antrag stellen

    Am einfachsten online. Du kannst dich aber auch formlos per Telefon oder Mail bei deinem Standort melden, dann bekommst du die Formulare und einen Termin. Wichtig: Der Antrag gilt ab dem Ersten des Monats. Wer am 15. Juli beantragt, bekommt Geld ab 1. Juli.

  2. Unterlagen sammeln

    Ausweis und Meldebescheinigung, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweis der Krankenkasse, Lohnabrechnungen und Bescheide über andere Leistungen wie Kindergeld.

  3. Geld bekommen

    Sind alle Unterlagen da, kommt das Geld nach der Bewilligung meist innerhalb von drei Werktagen. Im akuten Notfall kann der Standort einen Vorschuss oder Lebensmittelgutscheine geben.

Regelbedarf pro Monat

PersonBetrag
Alleinstehend oder alleinerziehend563 Euro
Paare, je Person506 Euro
Junge Erwachsene 18 bis 24 im Haushalt der Eltern451 Euro
Jugendliche 14 bis 17471 Euro
Kinder 6 bis 13390 Euro
Kinder bis 5357 Euro

Dazu kommen angemessene Miete und Heizkosten und gegebenenfalls Mehrbedarfe. Erspartes bleibt bis 5.000 Euro geschützt, ab 31 Jahren bis 10.000, ab 41 bis 12.500 und ab 51 bis 20.000 Euro.

Grundsicherung im Alter beim Sozialamt

Wer das Rentenalter erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und mit Rente und Ersparnissen nicht auskommt, beantragt Grundsicherung beim Bürgerservice Soziale Leistungen des eigenen Stadtbezirks. Erst einen Termin ausmachen, dann mit Rentenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweisen und Mietvertrag hingehen. Online geht es über service-bw. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Jobcenter Stuttgart
Ein Standort des Jobcenters Stuttgart.Foto: FOTO-37B

Daran scheitern viele

  • Mit dem Antrag bis zum Monatsende warten. Ein Anruf am 2. des Monats sichert den ganzen Monat.
  • Aus Scham gar nicht beantragen. Viele Rentner haben Anspruch und wissen es nicht.
  • Unterlagen nicht vollständig abgeben. Dann zieht sich die Bewilligung.
  • Sich beim falschen Amt melden. Rentenalter heißt Sozialamt, erwerbsfähig heißt Jobcenter.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.