Grundsicherung in Stuttgart: Jobcenter oder Sozialamt?
Das Geld reicht nicht zum Leben? Dann hilft je nach Lage das Jobcenter oder das Sozialamt. Hier steht, wer zuständig ist, wie viel es gibt und warum du nicht bis Monatsende warten solltest.
Auf einen Blick
- Erwerbsfähig, 15 bis Rentenalter
- Grundsicherungsgeld vom Jobcenter
- Rentenalter oder voll erwerbsgemindert
- Grundsicherung vom Sozialamt
- Regelbedarf Alleinstehende
- 563 Euro im Monat plus Miete und Heizung
- Gilt ab
- Dem Ersten des Antragsmonats
Wer ist zuständig?
| Deine Lage | Leistung | Stelle |
|---|---|---|
| Erwerbsfähig, also mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig | Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld | Jobcenter Stuttgart |
| Rentenalter erreicht | Grundsicherung im Alter | Bürgerservice Soziale Leistungen |
| Dauerhaft voll erwerbsgemindert | Grundsicherung bei Erwerbsminderung | Bürgerservice Soziale Leistungen |
| Unter 25 | Grundsicherungsgeld | Jobcenter, Team U25, Rosensteinstraße 11 |
Grundsicherungsgeld beim Jobcenter
- Antrag stellen
Am einfachsten online. Du kannst dich aber auch formlos per Telefon oder Mail bei deinem Standort melden, dann bekommst du die Formulare und einen Termin. Wichtig: Der Antrag gilt ab dem Ersten des Monats. Wer am 15. Juli beantragt, bekommt Geld ab 1. Juli.
- Unterlagen sammeln
Ausweis und Meldebescheinigung, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweis der Krankenkasse, Lohnabrechnungen und Bescheide über andere Leistungen wie Kindergeld.
- Geld bekommen
Sind alle Unterlagen da, kommt das Geld nach der Bewilligung meist innerhalb von drei Werktagen. Im akuten Notfall kann der Standort einen Vorschuss oder Lebensmittelgutscheine geben.
Regelbedarf pro Monat
| Person | Betrag |
|---|---|
| Alleinstehend oder alleinerziehend | 563 Euro |
| Paare, je Person | 506 Euro |
| Junge Erwachsene 18 bis 24 im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
| Jugendliche 14 bis 17 | 471 Euro |
| Kinder 6 bis 13 | 390 Euro |
| Kinder bis 5 | 357 Euro |
Dazu kommen angemessene Miete und Heizkosten und gegebenenfalls Mehrbedarfe. Erspartes bleibt bis 5.000 Euro geschützt, ab 31 Jahren bis 10.000, ab 41 bis 12.500 und ab 51 bis 20.000 Euro.
Grundsicherung im Alter beim Sozialamt
Wer das Rentenalter erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und mit Rente und Ersparnissen nicht auskommt, beantragt Grundsicherung beim Bürgerservice Soziale Leistungen des eigenen Stadtbezirks. Erst einen Termin ausmachen, dann mit Rentenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweisen und Mietvertrag hingehen. Online geht es über service-bw. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Daran scheitern viele
- Mit dem Antrag bis zum Monatsende warten. Ein Anruf am 2. des Monats sichert den ganzen Monat.
- Aus Scham gar nicht beantragen. Viele Rentner haben Anspruch und wissen es nicht.
- Unterlagen nicht vollständig abgeben. Dann zieht sich die Bewilligung.
- Sich beim falschen Amt melden. Rentenalter heißt Sozialamt, erwerbsfähig heißt Jobcenter.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
