Aus dem Ausland nach Stuttgart: Arbeiten und Studieren
Du kommst zum Arbeiten oder Studieren aus dem Ausland nach Stuttgart? Diese Route bringt dich von der Anmeldung über den Aufenthaltstitel bis zu Konto, Krankenkasse und Deutschkurs. Mit allen Stellen, die dir kostenlos helfen.
Auf einen Blick
- Erste Anlaufstelle
- Welcome Center, Charlottenplatz 17
- Anmelden
- Innerhalb von 2 Wochen im Bürgerbüro
- Aufenthaltstitel
- Rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragen
- Beratung
- Kostenlos, auch auf Englisch
Was für dich gilt
| Du kommst | Was du brauchst |
|---|---|
| Aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz | Kein Visum, keinen Aufenthaltstitel. Anmelden reicht, du darfst sofort arbeiten oder studieren. |
| Zum Arbeiten, aus einem anderen Land | In der Regel ein Visum zur Einreise, dann einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel die Blaue Karte EU. Wer etwa aus den USA, Kanada, Großbritannien oder Japan kommt, darf ohne Visum einreisen und den Titel hier beantragen |
| Zum Studieren, aus einem anderen Land | Ein Visum zum Studium mit Finanzierungsnachweis, dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium |
Deine ersten Wochen in Stuttgart
- Wohnung und Anmeldung
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug meldest du dich im Bürgerbüro an. Dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters. Ohne Meldebescheinigung geht fast nichts: kein Konto, kein Aufenthaltstitel, keine Steuer-ID. Wie die Anmeldung klappt, steht im Ratgeber Bürgerbüro.
- Steuer-ID abwarten
Nach der Anmeldung schickt dir das Bundeszentralamt für Steuern deine Steuer-Identifikationsnummer per Post, meist innerhalb weniger Wochen. Dein Arbeitgeber braucht sie für die Lohnabrechnung. Bis sie da ist, wird oft höher besteuert, das Geld bekommst du mit der Steuererklärung zurück.
- Krankenversicherung und Konto
In Deutschland musst du krankenversichert sein. Als Arbeitnehmer oder Studierende wählst du meist eine gesetzliche Krankenkasse. Für Gehalt, Miete und Ticket brauchst du ein Konto. Jede Bank muss dir ein Basiskonto eröffnen, auch ohne festen Aufenthaltstitel.
- Aufenthaltstitel beantragen
Kommst du nicht aus der EU, musst du vor Ablauf deines Visums bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel beantragen. Die Termine sind knapp, also gleich nach der Anmeldung melden. Alles zur Terminvergabe steht im Ratgeber Ausländerbehörde.
- Alltag einrichten
Ticket, Hausarzt, Rundfunkbeitrag und, wenn du Kinder hast, Kita und Kindergeld: Die Route unten führt dich durch alles, was danach ansteht.
Zum Arbeiten nach Stuttgart
- Blaue Karte EU: Für Hochschulabschluss und Jobangebot mit mindestens 50.700 Euro brutto im Jahr. In Engpassberufen und für Berufseinsteiger reichen 45.934,20 Euro, dann muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.
- Mit Blauer Karte kannst du nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis bekommen, mit Deutsch auf B1-Niveau schon nach 21 Monaten.
- Abschluss anerkennen lassen: In reglementierten Berufen wie Medizin, Pflege oder Lehramt brauchst du die Anerkennung schon für das Visum. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal Anerkennung in Deutschland.
- Familie mitbringen: Ehepartner und Kinder können nachziehen. Das Welcome Center berät zum Familiennachzug.
Zum Studieren nach Stuttgart
- Für das Visum musst du nachweisen, wie du dein Studium finanzierst, meist mit einem Sperrkonto. Derzeit sind das 992 Euro pro Monat, also 11.904 Euro für ein Jahr. Den genauen Betrag nennt die Botschaft.
- Neben dem Studium darfst du bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule zählen nicht mit.
- Das International Office deiner Hochschule hilft bei Einschreibung, Wohnheim und Behörden.
- Wohnheim, Semesterticket und die Zweitwohnungsteuer erklärt der Ratgeber Studieren in Stuttgart.
Deutsch lernen
Die Volkshochschule Stuttgart bietet Deutschkurse auf allen Niveaus an, auch abends und am Wochenende. Wer einen Aufenthaltstitel hat, kann oft einen staatlich geförderten Integrationskurs besuchen. Das Welcome Center sagt dir, welcher Kurs zu dir passt und ob du einen Zuschuss bekommst.
Daran scheitern viele
- Mit der Anmeldung warten, bis eine feste Wohnung gefunden ist. Auch ein Zimmer zur Untermiete zählt, wenn der Vermieter die Bestätigung ausstellt.
- Den Termin bei der Ausländerbehörde erst kurz vor Ablauf des Visums suchen.
- Den Führerschein aus einem Nicht-EU-Land zu spät umschreiben lassen. Oft gilt er nur sechs Monate.
- Ohne Krankenversicherung starten. Die Hochschule schreibt dich ohne Nachweis gar nicht erst ein.
Die offiziellen Links
Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft am 9. Oktober 2026 anhand der offiziellen Seiten der zuständigen Behörden und Stellen. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst. Fragen an die Stadt beantwortet die Behördennummer 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
